| Gegenstand | Eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung breiter Schichten der Bevölkerung der Stadt Angermünde und der Gemeinde Gramzow - insbesondere in den Ortsteilen. Öffentlicher Zweck ist eine sozial gerechte Verteilung der Wohnungen i.S. § 2 (2) BbgKVerf. In diesem Sinne vermietet die Gesellschaft Wohnungen vorrangig an diejenigen Wohnungssuchenden, die zur Schaffung von Wohnungseigentum selbst nicht in der Lage sind, insbesondere kinderreiche Familien, Alleinerziehende, Schwerbehinderte, ältere Menschen und ausländische Familien. |