| Gegenstand | Das Betreiben von Augenoptik-Geschäften, sowie Geschäfte im Bereich der Hörakustik, Kontaktlinsen und optischen Geräten. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sowie im übrigen alle Geschäfte tätigen, die der Förderung ihres Unternehmenszwecks unmittelbar oder mittelbar dienlich erscheinen. |