Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Asklepios Kliniken GmbH & Co.KGaA (Amtsgericht Hamburg, HRB 149532) vom 15.10.2018, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 16.11.2018 zugestimmt hat.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Betrieb von Einrichtungen der Gesundheitsförderung sowie die Beteiligung an solchen Einrichtungen, insbesondere der Betrieb des Asklepios Klinikums Uckermark als Krankenhaus der Schwerpunktversorgung mit Einrichtungen für eine hochdifferenzierte Diagnostik und Therapie; ferner: der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V (ambulante fachübergreifende vertragsärztliche Versorgung)