Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die vom Beirat bestellt und abberufen werden.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von landwirtschaftlichen Ezeugnissen aller Art. Hierzu zählen sowohl pflanzliche wie auch tierische Produkte. Ferner kann die Gesellschaft Geschäfte betreiben, die sich unmittelbar oder mittelbar aus vorgenanntem Unternehmenszweck ergeben. Dies betrifft auch die Verarbeitung und Veredelung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.