Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertieb von landwirtschaftlichen Erzeugnissen aller Art. Hierzu zählen sowohl pflanzliche wie auch tierische Produkte. Ferner kann die Gesellschaft Geschäfte betreiben, die sich unmittelbar aus vorgenannten Unternehmenszweck ergeben. Dies betrifft auch die Verarbeitung und Veredelung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Im weiteren ist es der Gesellschaft gestattet, mit dem vorhanden Anlagevermögen Lohnarbeit für Dritte zu erbringen, soweit gesetzlich zulässig oder das Anlagevermögen entgeltlich befristet an Dritte zu überlassen. Die Gesellschaft kann auch handwerkliche Dienstleistung für Dritte erbringen.