| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch einen alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer vertreten sowie bei seiner Abwesenheit durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Der alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. |