Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Vermittlung von Immobilien und Darlehen nach § 34 c GewO und § 34 i GewO sowie die Vermittlung von Photovoltaik-, Solaranlagen, Stromspeichersystemen und Wallboxen.