Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung, das Verwalten und Halten von Immobilien sowie deren Errichtung, ohne Bauträgertätigkeiten sowie alle sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Verwaltungsaufgaben