Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Landwirtschaft und der Betrieb eines landwirtschaftlichen Unternehmens. Daneben sind alle erlaubten und der Landwirtschaft zuzuordnenden Tätigkeiten zulässig, insbesonere die Pacht und Verpachtung, sowie die Bewirtschaftung fremder landwirtschaftlicher Flächen, die Erbringung von Dienstleistungen im Land- und Forstbereich, sowie der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.