| Gegenstand | Landwirtschaft und der Betrieb eines landwirtschaftlichen Unternehmens. Daneben sind alle erlaubten und der Landwirtschaft zuzuordnenden Tätigkeiten zulässig, insbesonere die Pacht und Verpachtung, sowie die Bewirtschaftung fremder landwirtschaftlicher Flächen, die Erbringung von Dienstleistungen im Land- und Forstbereich, sowie der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. |