| Gegenstand | Sind die Verwaltung von Häusern, Wohnungen und anderen Immobilien, Maklertätigkeiten i. S. d. § 34 c Abs. 1 Ziffer 1 und 1a GewO (Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, Darlehen) sowie Hausmeister-, Reparatur- und Reinigungsdienste. |