Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokuramit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die landwirtschaftliche Produktion, der Vertrieb und der Handel mit eigenen landwirtschaftlichen Produkten sowie landwirtschaftliche Dienstleistungen und Werkleistungen aller Art und die Verwaltung und Verwertung des Gesellschaftsvermögens. Die Vermietung von mobilen Anlagevermögen und Immobilien sowie Transport- und Umschlagsleistungen.