| Gegenstand | (1) Die Körperschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Jugendhilfe, sowie der Hilfe für Behinderte.
(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
- berufsvorbereitende Maßnahmen im Übergang Schule-Ausbildung-Beruf,
- berufliche Erstausbildung nach dem Dualsystem sowie überbetriebliche Berufsausbildung,
- berufsbezogene Weiterbildung und Umschulungsmaßnahmen,
- Maßnahmen zur Qualifizierung und Integration in den Arbeitsmarkt,
- Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation für Menschen mit Behinderungen,
- staatlich anerkannte Bildungs- und Studiengänge,
- allgemeine und berufliche Weiterbildung auf der Grundlage des Weiterbildungsgesetzes des Landes Brandenburg,
- Projekte auf dem Gebiet der Aus- und Weiterbildung sowie der Integration in das Arbeitsleben,
- Beratung von Unternehmen auf dem Gebiet der Personalentwicklung und des externen Ausbildungsmanagements,
- Maßnahmen als Träger der freien Jugendhilfe,
- sonstigen Beschäftigungs-, Qualifizierungs- und Betreuungsmaßnahmen, insbesondere auch für benachteiligte Jugendliche, Menschen mit Behinderungen und schwer vermittelbare Arbeitslose.
Zur Umsetzung vorgenannter Schwerpunkte ist eine Kooperation und Zusammenarbeit mit anderen Trägern und Partnern möglich. |