Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Körperschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Jugendhilfe, der Hilfe für Behinderte sowie des öffentlichen Gesundheitswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Errichten und Betreiben von vorschulischen, schulischen oder außerschulischen Einrichtungen mit besonderer pädagogischer Prägung, z.B. staatlich anerkannte Ersatzschulen und Kindertagesstätten, insbesondere auch nach Montessori und mit integrativern Charakter, Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Anerkennung als Träger derfreien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII, Errichten und Betreiben von therapeutischen und psychologischen Einrichtungen und Diensten.