| Eintragungstext | | Text | Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der Thermo Fisher Scientific Germany BV & Co.KG - Amtsgericht Braunschweig HRA 14421 - vom 30.08.2011, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom selben Tage zugestimmt hat. Der mit der Thermo Fisher Scientific Germany BV&Co.KG -Amtsgericht Braunschweig HRA 14421- bestehende Gewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 28.11.2013 geändert worden. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 28.11.2013 der Änderungsvereinbarung zugestimmt. Der am 30.08.2011 abgeschlossene und am 28.11.2013 geänderte Gewinnabführungsvertrag mit der Thermo Fisher Scientific Germany BV & Co. KG, Amtsgericht Braunschweig, HRA 14421, besteht fort. |
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| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der B.R.A.H.M.S Aktiengesellschaft mit Sitz in Hennigsdorf (Amtsgericht Neuruppin, HRB 6035 NP) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 15.04.2010. |
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| Eintragungstext | | Text | Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage wurde die BRAHMS Life Science GmbH, Amtsgericht Neuruppin HRB 7518 NP, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage wurde die H.A.Y.D.N. GmbH, Amtsgericht Neuruppin HRB 8564 NP, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage wurde die B.R.A.H.M.S. Holding GmbH, Amtsgericht Neuruppin HRB 7421 NP, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage wurde die BRAHMS InVivo GmbH -Amtsgericht Neuruppin HRB 4592 NP- durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. |
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