| Gegenstand | Erwerb von Windkraftanlagen sowie deren Errichtung, Betrieb und Verwertung in eigenem und fremden Namen sowie das Eingehen von Beteiligungen zu diesem Zweck. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem Gesellschaftszweck zusammenhängenden Geschäfte z.B. Kreditaufnahme, vorzunehmen. Ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c der Gewerbeordnung aufgeführt sind oder die sonst staatlicher Genehmigung im Sinne des § 8 des GmbH-Gesetzes bedürfen. |