| Gegenstand | Der treuhänderische Erwerb, die treuhänderische Verwaltung und das treuhänderische Halten von Vermögensanlagen, insbesondere von Kommanditbeteiligungen, im eigenen Namen und für Rechnung sowie nach Weisung der Treugeber und nach Maßgabe des jeweiligen Zeichnungsscheines sowie des jeweiligen Treuhandvertrages. Ferner kann die Gesellschaft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Beteiligungen an anderen Unternehmen eingehen. Gegenstand sind keine Geschäfte die der Genehmigung bedürfen, insbesondere der Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz. |