Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
1a. Erbringung von Beratungsleistungen für Kommunen, kommunale Gesellschaften, Gewerbetreibende und Privatkunden zur Optimierung der Finanzen, soweit hierfür kein gesetzliches Erlaubniserfordernis besteht.
b. unabhängige Finanzberatung und die Vermittlung von Kreditgeschäften im Zusammenhang mit gewerblichen und privaten Investitionen aller Art, insbesondere von Photovoltaikanlagen, daneben die finanzielle, betriebswirtschaftliche und organisatorische Beratung von Unternehmen und Privatpersonen sowie die Erbringung aller sonstigen, damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, soweit hierfür kein gesetzliches Erlaubniserfordernis besteht.
2. Der Unternehmensgegenstand umfasst nicht Leistungen der Rechts- und Steuerberatung.