| Gegenstand | Ziel des Unternehmens ist die Gewinnung von Medizinern zur Sicherung der öffentlichen Gesundheitsversorgung. Die Zwecke der Gesellschaft sind a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung ( 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), b) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO), c), die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe ( 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), d) daneben kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur Förderung von Wissenschaft und Forschung vornehmen. |