Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vertrieb von Bausatz- und Kompletthäusern, Bauträgertätigkeit, Planung, Baubetreuung bis Schlüsselfertigkeit, Vergabe von Bauleistungen an Fachfirmen im eigenen oder fremden Namen, Groß- und Einzelhandel mit Baumaterialien aller Art