| Gegenstand | Vermittlung und Betreuung von Versicherungs- und Bausparverträgen sowie die Vermittlung von Investmentfondsanteilen. Die Gesellschaft erbringt die Anlage- und Abschlussvermittlung i.S.d. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr.- 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. "Single-Hedgefonds") werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. Weiterhin die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Vornahme aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte. |