Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Produktion, Be- und Verarbeitung und Absatz von landwirtschaftlichen Gütern aller Art sowie Vermögensverwaltung, die Ausführung landeskultureller, forst- und kommunalwirtschaftlicher Leistungen