| Gegenstand | Die Förderung der Jugend- und Altenhilfe;
Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten;
die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste;
die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Einrichtungen in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe (betreute Wohnformen, Tagesgruppen, soziale Gruppen, Familienzentren, ambulante Hilfen), Kindertagesstätten, gemeindenahe psychiatrische Versorgung/Behindertenhilfe (betreute Wohnformen, Tagesstätten, Kontakt- und Beratungsstellen) und Beratungsstellen für Flüchtlinge und Schwangere. |