Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Handel mit Kraftfahrzeugen, die Vermietung von Kraftfahrzeugen und das Betreiben eines Imbisses mit Alkoholausschank.