| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten.
Die Gesellschafterversammlung kann bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer diesen Vertretungserleichterungen, auch Vertretungsbefugnis mit Prokuristen einräumen und einzelnen oder mehrerern Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis erteilen. |