Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, kann erteilt werden.
Gegenstand
An- und Verkauf von Grundstücken aller Art, grundstücksgleichen Rechten und Gebäuden, deren Vermietung, Verpachtung und Verwaltung. Maklertätigkeit sowie Generalunternehmertätigkeit und Ausführung von Bauleistungen im Hoch-, Tief- und Straßenbau