mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin von Personengesellschaften