| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und muss Steuerberater sein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Im letzten Fall muss der Geschäftsführer Steuerberater sein. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden, jedoch nur Steuerberatern. Bei gemeinsamer Vertretung muss mindestens eine der vertretenden Personen Steuerberater sein. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, von denen nur einer Steuerberater ist, muss diesem Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. |