Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herausgabe, der Vertrieb und Verkauf von Büchern, Zeitschriften und Zeitungen. Gegenstand ist weiterhin, Verlagsgeschäfte gleich welcher Art zu tätigen, andere Druckerzeugnisse herzustellen, zu bearbeiten, zu erwerben und zu vertreiben sowie dazugehörende Dienstleistungen jeder Art auszuführen.