Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung von Agrarprodukten und Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen, insbesondere der Marktfruchtbau und die Anlage und Unterhaltung von Sonderkulturen, sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte, wie insbesondere die Anpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen zur landwirtschaftlichen Nutzung und die Förderung und den Ausbau der Direktvermarktung. Gegenstand ist weiter Planung, Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen, Produktion von und der Handel mit Inputstoffen, die für den Betrieb der Biogasanlagen erforderlich sind sowie Produktion von und der Handel mit Gärsubstraten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Biogasanlagen anfallen, ferner der Verkauf von Strom, Biogas und Wärme sowie Unternehmensberatung.