Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Agrargenossenschaft Walsleben e. G. mit Sitz in Walsleben (Amtsgericht Neuruppin, GnR 59) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 28.06.2001.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb eines landwirtschaftlichen Unternehmens. Zum Betrieb gehören die Produktion pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse, deren Veredelung sowie die Vermarktung und der Absatz der Erzeugnisse. Zu diesem Zweck darf die Gesellschaft auch die notwendigen Hilfsbetriebe unterhalten. Ausdehnung des Geschäftsbetriebes gehört zum Gegenstand der Gesellschaft auch die Durchführung landeskultureller und pflegerischer Maßnahmen sowie die Erbringung von Lohnunternehmerleistungen.