mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Leistungen im Rahmen des Maurer- und Betonbauerhandwerk, insbesondere Maurerarbeiten (Klinkermauerwerk) und Bauleitung, mit Ausnahme von Tätigkeiten die einer Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen