Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch alle Liquidatoren gemeinschaftlich vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Errichtung, der Um- und Ausbau sowie die Sanierung von Wohn- und Geschäftsbauten aller Art auf eigene Rechnung und auf Rechnung Dritter auf eigenen bzw. zu erwerbenen Grundstücken sowie die Veräußerung und Vermietung der fertiggestellten Objekte