| Gegenstand | Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Auf der Grundlage des jeweils gültigen Krankenhausplanes dient sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten der stationären, teilstationären und ambulanten Behandlung und Untersuchung von Patienten ohne Rücksicht auf Staatszuhörigkeit, Konfession, Rasse und Geschlecht. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch den Betrieb und die Unterhaltung des Kreiskrankenhauses Prignitz mit einer Ausbildungsstätte, die Gestellung von Ärzten für die notärztliche Versorgung im Landkreis Prignitz sowie sonstiger Nebeneinrichtungen und Nebenbetriebe verwirklicht. Die Gesellschaft ist berechtigt, Betriebe oder Einrichtungen zu gründen, zu übernehmen, sich an solchen zu beteiligen und sonstige Geschäfte oder Maßnahmen vorzunehmen, wenn diese geeignet erscheinen, den Geschäftszweck zu fördern und sie den gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. |