| Gegenstand | Aufstellen und Betreiben von Unterhaltungsgeräten insbesondere im Umkreis von Dollgow Kreis Gransee/ Brandenburg. Die Gesellschaft kann sich auch an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand mittelbar oder unmittelbar beteiligen, solche Unternehmen erwerben oder anpachten, diese vertreten und ihre Geschäfte führen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. Die Gesellschaft ist berechtigt, mit anderen Unternehmen Organschaftsverträge - auch mit Ergebnisausschluß - abzuschließen. |