Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Besitz, Vermietung und Verpachtung sowie Verwaltung von eigenen Immobilien, Baumaschinen und Baugeräten.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen ähnlicher Zweckrichtung zu erwerben oder sich daran zu beteiligen sowie die Geschäftsführung zu übernehmen. Die Gesellschaft kann Grund- oder Gebäudeeigentum halten, erwerben, veräußern oder selbst verwalten.