Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis, als alleinige Liquidatorin die Gesellschaft allein zu vertreten. Im Übrigen vertritt sie die Gesellschaft gemeinschaftlich mit einem anderen Liquidator.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Besitz und Verwaltung von Immobilien. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszwecks dienlich sein können. Erlaubnispflichtige Geschäfte, insbesondere die Vermittlung von Grundstücksgeschäften, die Tätigkeit als Bauträger oder Baubetreuer, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.