| Gegenstand | Erwerb, Besitz und Verwaltung von Immobilien. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszwecks dienlich sein können. Erlaubnispflichtige Geschäfte, insbesondere die Vermittlung von Grundstücksgeschäften, die Tätigkeit als Bauträger oder Baubetreuer, sind nicht Gegenstand des Unternehmens. |