Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist nur ein Liquidator bestellt, so darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Ankauf, die Entwicklung, die Erschließung, der Verkauf und die Verwaltung von Grundstücken