| Gegenstand | Verwaltung und Vertretung von Landhandelsfirmen aller Art. Die Gesellschaft kann sämtliche Landhandelsgeschäfte selbst betreiben, aber auch die Verwaltung und Vertretung fremder Landhandelsgeschäfte und von Geschäften benachbarter Branchen übernehmen. Weiterhin sollen Lohnarbeiten für die Land- und Forstwirtschaft durchgeführt werden. Weitere Aufgaben: Herstellung und Verkauf von Erden; Fäkalienabfuhr; Durchführung von Umweltdiensten; Transport (Güternahverkehr) und Lohnarbeiten für alle Bedarfsträger. Sowie Ausleih,- Reparatur- und Pflegedienst an Anlagen, Maschinen und Geräten, sowie Transport und Umschlagmittel für Dritte, Abgas-, Haupt-, Sicherheits- und Fahrtenschreiberprüfung an allen KFZ, Reifenservice, Bremsenprüfung, Handel mit Reparaturmaterial und Bereifung, Erweiterung der Handelstätigkeit, Übernahme bzw. Betreibung von Verkaufseinrichtungen, einschließlich Gaststättenbetreibung |