Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Agrargenossenschaft Wildberg eG mit Sitz in Wildberg (Amtsgericht Neuruppin, GnR 102 NP) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 10.12.1996.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.