Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Förderung der Beschäftigung der von Arbeitslosigkeit betroffenen Arbeitnehmer. Das geschieht insbesondere durch die Planung, Organisation, Durchführung und Abrechnung von geförderten Projekten und von Beschäftigungsförderungsmaßnahmen aller Fördermöglichkeiten, insbesondere nach dem Sozialgesetzbuch II und III. Hierbei sollen die Beschäftigungsförderungsmaßnahmen, vorrangig der Entwicklung der regionalen und sozialen Infrastruktur dienen, zur Erhaltung und Verbesserung der Umwelt beitragen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur flankieren und ergänzen. Die Gesellschaft soll zusammenarbeiten mit Kommunen, dem Landkreis, Betrieben sowie regional ansässigen Bildungs- und Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Institutionen, Verbänden und Gesellschaften, die sich einem gleichen oder ähnlichen Gesellschaftszweck widmen.