Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Grundstücken, deren Entwicklung zu Bauland sowie die Verwaltung von Immobilien in Eigenbesitz