| Gegenstand | 1. Öffentlicher Zweck des Unternehmes ist die sichere und sozialverantwortbare Wohnungsversorgung der Bevölkerung der Gesellschaftergemeinden der Muttergesellschaft sowie in anderen Gemeinden gemäß § 91 (4) BbgKVerf. sowie eine sozial gerechte Verteilung der Wohnungen gemäß § 2 (2) BbgKVerf.
2. Die Gesellschaft erbringt im Rahmen ihres öffentlichen Zwecks und des Gegenstandes des Mutterunternehmens Planungs- und Betreuungsleistungen für die Muttergesellschaft und deren kommunale Gesellschafter. Insbesondere sind folgende Aufgabenfelder zu nennen:
a) Sanierung und Modernisierung sowie Um- und Neubau von Gebäuden,
b) Ausführung von kommunalen Dienstleistungen im Immobilienbereich, insbesondere Instandhaltung, Instandsetzung, Wartung, Ablesung und Abrechnung,
c) Verwaltung, Errichtung und Bewirtschaftung von Wohnungen in allen Rechts und Nutzungsformen.
3.Im Rahmen des Gesellschaftszweckes nach Abs. 1 kann die Gesellschaft Zweigniederlassungen errichten.
4. Die Gesellschaft kann zur Ergänzung der wohnlichen Versorgung ihrer Mieter Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtugne bereitstellen.Daneben kann sie die Einrichtung von eigenen Wohnungsbauten sowie in Satz 1 genannten Bauten betreuen. |