| Gegenstand | Die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Räume oder Darlehen und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß solcher Verträge im Sinne von § 34 c Gewerbeordnung sowie die Vermittlung von Handelsgeschäften, die nicht erlaubnispflichtig sind, die Verwaltung von Grundbesitz und die Erbringung von Dienstleistungen hierfür mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten |