| Gegenstand | Die Beratung, Planung, Errichtung, Wartung und Instandsetzung von energie-, haus- und versorgungstechnischen Anlagen und zugehöriger Gebäude und Bauwerke als Generalübernehmer, sowie das Betreiben genannter Anlagen. Die Gesellschaft kann Aufgaben der Projektsteuerung nach § 31 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und der Bauleitung von Ingenieurbauwerken und Objekten der technischen Ausrüstung übernehmen. |