| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist vorrangig eine sichere und soziale verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung (öffentlicher Zweck). Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und im unmittelbaren Zusammenhang mit der Wohnungsversorgung stehende Dienstleistungen bereitstellen. |