| Gegenstand | Die Gesellschaft vermietet Wohnungen, die grundsätzlich nach Größe, Ausstattung und Preis für breite Schichten der Bevölkerung geeignet sind, mit dem Ziel einer ausreichenden Wohnungsversorgung aller Bevölkerungsschichten entsprechend ihren unterschiedlichen Wohnbedürfnissen. Soweit zur Wohnraumversorgung nach Abs. 1 erforderlich, errichtet und bewirtschaftet die Gesellschaft in einer die Umwelt möglichst schonenden Weise Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Soweit zur Wohnraumversorgung erforderlich, beschafft sie sich Wohnungen durch Errichtung, Kauf, Miete, Pacht, Nießbrauch als Treuhänder oder in anderer rechtlicher Weise. Den in ihrem Eigentum stehenden Wohnungsbestand erhält oder versetzt die Gesellschaft in einen zeitgemäßen, den Wohnbedürfnissen entsprechenden Zustand. Die Gesellschaft kann über ihren eigenen Wohnungsbestand hinaus für die Stadt Kremmen oder andere Dritte ausschließlich auf der Grundlage objektkonkreter Verträge Wohnungsvermögen verwalten. Es ist weiterhin ihre Aufgabe, auch diesen Wohnungsbestand zu erhalten oder in einen zeitgemäßen, den Wohnbedürfnissen entsprechenden Zustand zu versetzen. Außerdem kann die Gesellschaft in allen Bereichen der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben eines privatrechtlichen Wohnungsunternehmens übernehmen. Im Rahmen des Gesellschaftszweckes kann die Gesellschaft Unternehmen gründen oder sich daran beteiligen oder auch von Dritten errichteten Wohnraum erwerben, anmieten und bewirtschaften. Die Gesellschaft selbst sowie Gesellschaften, welche die Stadt gegründet hat oder an denen sie beteiligt ist, dürfen auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienlich sind. Darüberhinaus kann sie und ihre Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, betreuen, bewirtschaften und verwalten, soweit dies im öffentlichen Interesse liegt (Siehe § 16 Ziffer 14). |