Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
- landwirtschaftliche Produktion, Vertrieb und Handel mit landwirtschaftlichen Produkten,
- Verwaltung und Verwertung des Gesellschaftsvermögens, insbesondere Vermietung, Verpachtung und Verwertung von Wohnungen und sonstigen Immobilien,
- Transportleistungen im Güternahverkehr,
- Herstellung und Handel von Wurst- und Fleischprodukten,
- Landtechnische Instandsetzung von Maschinen und Geräten,
- Bauschuttrecycling,
- Landwirtschaftliche Dienstleistungen im Acker- und Pflanzenbau,
- Handel mit Dieselkraftstoffen und Schmierstoffen