Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Produktion von Agrarprodukten und Dienstleistungen, insbesondere der Marktfruchtbau sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte