Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Erzeugung und der Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Grund und Boden sowie von Gebäuden, Anlagen, Maschinen und landwirtschaftlichen Geräten