Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Agrarprodukten und Dienstleistungen. Verwaltung, Vermietung und Verpachtung eigenen Grund und Bodens sowie eigener Gebäude, von Anlagen, Maschinen und landwirtschaftlichen Geräten, und zwar vornehmlich an Beteiligungsgesellschaften. Errichtung und Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen sowie die Übernahme von Verwaltungsaufgaben und Dienstleistungen für Beteiligungsgesellschaften.